{"id":5362,"date":"2025-04-10T10:10:43","date_gmt":"2025-04-10T10:10:43","guid":{"rendered":"https:\/\/grafikinkokreation.at\/?page_id=5362"},"modified":"2025-12-21T22:03:06","modified_gmt":"2025-12-21T22:03:06","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ninahaeussle.at\/kraftsymbol\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"5362\" class=\"elementor elementor-5362\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-7dd8a29 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"7dd8a29\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-84f863d\" data-id=\"84f863d\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0c5f39e e-transform elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"0c5f39e\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_transform_rotateZ_effect&quot;:{&quot;unit&quot;:&quot;px&quot;,&quot;size&quot;:-5,&quot;sizes&quot;:[]},&quot;_transform_rotateZ_effect_laptop&quot;:{&quot;unit&quot;:&quot;deg&quot;,&quot;size&quot;:&quot;&quot;,&quot;sizes&quot;:[]},&quot;_transform_rotateZ_effect_tablet&quot;:{&quot;unit&quot;:&quot;deg&quot;,&quot;size&quot;:&quot;&quot;,&quot;sizes&quot;:[]},&quot;_transform_rotateZ_effect_mobile&quot;:{&quot;unit&quot;:&quot;deg&quot;,&quot;size&quot;:&quot;&quot;,&quot;sizes&quot;:[]}}\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">AGB<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-2173f8fc elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"2173f8fc\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-7bfaf14e\" data-id=\"7bfaf14e\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-28eed385 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"28eed385\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><b>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN<\/b><br>der Nina Dorothea H\u00e4u\u00dfle (Grafik in Ko-Kreation), Herrengutgasse 1, 6923 Lauterach<\/p>\n<p><strong>1. Geltung, Vertragsabschluss<\/strong><\/p>\n<p>1.1 Die Firma Nina Dorothea H\u00e4u\u00dfle (im Folgenden \u201eGrafikerin\u201c) erbringt ihre Leistungen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB). Diese gelten f\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen der Grafikerin und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdr\u00fccklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.<\/p>\n<p>1.2 Ma\u00dfgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses g\u00fcltige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige erg\u00e4nzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Grafikerin schriftlich best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>1.3 Allf\u00e4llige Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdr\u00fccklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Grafikerin ausdr\u00fccklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Grafikerin bedarf es nicht.<\/p>\n<p>1.4 \u00c4nderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den ge\u00e4nderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret ge\u00e4nderten Klauseln wird der Kunde in der Verst\u00e4ndigung ausdr\u00fccklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht f\u00fcr die \u00c4nderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.<\/p>\n<p>1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein, so ber\u00fchrt dies die Verbindlichkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Vertr\u00e4ge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am n\u00e4chsten kommt, zu ersetzen.<\/p>\n<p>1.6 Die Angebote der Grafikerin sind freibleibend und unverbindlich.<\/p>\n<p><strong>2. Social Media Kan\u00e4le<\/strong><\/p>\n<p>Die Grafikerin weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdr\u00fccklich darauf hin, dass die Anbieter von \u201eSocial-Media-Kan\u00e4len\u201c (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Grafikerin nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die M\u00f6glichkeit einer Gegendarstellung einger\u00e4umt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des urspr\u00fcnglichen, rechtm\u00e4\u00dfigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Grafikerin arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdr\u00fccklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allf\u00e4lligen Vertragsverh\u00e4ltnisses (mit-)bestimmen. Die Grafikerin beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuf\u00fchren und die Richtlinien von \u201eSocial Media Kan\u00e4len\u201c einzuhalten. Aufgrund der derzeit g\u00fcltigen Nutzungsbedingungen und der einfachen M\u00f6glichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Grafikerin aber nicht daf\u00fcr einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.<\/p>\n<p><strong>3. Konzept- und Ideenschutz<\/strong><\/p>\n<p>Hat der potentielle Kunde die Grafikerin vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Grafikerin dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:<\/p>\n<p>3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Grafikerin treten der potentielle Kunde und die Grafikerin in ein Vertragsverh\u00e4ltnis (\u201ePitching-Vertrag\u201c). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.<\/p>\n<p>3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Grafikerin bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten \u00fcbernommen hat.<\/p>\n<p>3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkh\u00f6he erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Grafikerin ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.<\/p>\n<p>3.4 Das Konzept enth\u00e4lt dar\u00fcber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkh\u00f6he erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genie\u00dfen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und k\u00f6nnen als z\u00fcndender Funke alles sp\u00e4ter Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes gesch\u00fctzt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Pr\u00e4gung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagw\u00f6rter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkh\u00f6he erreichen.<\/p>\n<p>3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Grafikerin im Rahmen des Konzeptes pr\u00e4sentierten kreativen Werbeideen au\u00dferhalb des Korrektivs eines sp\u00e4ter abzuschlie\u00dfenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.<\/p>\n<p>3.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Grafikerin Ideen pr\u00e4sentiert wurden, auf die er bereits vor der Pr\u00e4sentation gekommen ist, so hat er dies der Grafikerin binnen 14 Tagen nach dem Tag der Pr\u00e4sentation per E-Mail unter Anf\u00fchrung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.<\/p>\n<p>3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Grafikerin dem potentiellen Kunden eine f\u00fcr ihn neue Idee pr\u00e4sentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Grafikerin dabei verdienstlich wurde.<\/p>\n<p>3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entsch\u00e4digung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuz\u00fcglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollst\u00e4ndigem Eingang der Zahlung der Entsch\u00e4digung bei der Grafikerin ein.<\/p>\n<p><strong>4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allf\u00e4lligen Auftragsbest\u00e4tigung durch die Grafikerin, dem allf\u00e4lligen Briefingprotokoll (\u201eAngebotsunterlagen\u201c), sowie dem Angebot. Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen des Leistungsinhaltes bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung durch die Grafikerin. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erf\u00fcllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Grafikerin.<\/p>\n<p>4.2 Alle Leistungen der Grafikerin (insbesondere alle Vorentw\u00fcrfe, Skizzen, Reinzeichnungen, B\u00fcrstenabz\u00fcge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu \u00fcberpr\u00fcfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne R\u00fcckmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.<\/p>\n<p>4.3 Der Kunde wird der Grafikerin zeitgerecht und vollst\u00e4ndig alle Informationen und Unterlagen zug\u00e4nglich machen, die f\u00fcr die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umst\u00e4nden informieren, die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde tr\u00e4gt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollst\u00e4ndigen oder nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderten Angaben von der Grafikerin wiederholt werden m\u00fcssen oder verz\u00f6gert werden.<\/p>\n<p>4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrages zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allf\u00e4llige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu pr\u00fcfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher f\u00fcr den angestrebten Zweck eingesetzt werden k\u00f6nnen. Die Grafikerin haftet im Falle blo\u00df leichter Fahrl\u00e4ssigkeit oder nach Erf\u00fcllung ihrer Warnpflicht \u2013 jedenfalls im Innenverh\u00e4ltnis zum Kunden \u2013 nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verf\u00fcgung gestellte Unterlagen. Wird die Grafikerin wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so h\u00e4lt der Kunde die Grafikerin schad- und klaglos; er hat ihr s\u00e4mtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Grafikerin bei der Abwehr von allf\u00e4lligen Anspr\u00fcchen Dritter zu unterst\u00fctzen. Der Kunde stellt der Grafikerin hierf\u00fcr unaufgefordert s\u00e4mtliche Unterlagen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>5. Fremdleistungen \/ Beauftragung Dritter<\/p>\n<p>5.1 Die Grafikerin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuf\u00fchren, sich bei der Erbringung von vertragsgegenst\u00e4ndlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erf\u00fcllungsgehilfen zu bedienen und\/oder derartige Leistungen zu substituieren (\u201eFremdleistung\u201c).<\/p>\n<p>5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Grafikerin wird diesen Dritten sorgf\u00e4ltig ausw\u00e4hlen und darauf achten, dass dieser \u00fcber die erforderliche fachliche Qualifikation verf\u00fcgt.<\/p>\n<p>5.3 In Verpflichtungen gegen\u00fcber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die \u00fcber die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdr\u00fccklich auch im Falle einer K\u00fcndigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.<\/p>\n<p><strong>5a. Besondere Regelungen f\u00fcr das Angebot \u201eKo-Kreation \u2013 Kraftsymbol\/SeelenEssenz Symbol\u201c (Coaching-Workshop &amp; Logoentwicklung)<\/strong><\/p>\n<p><strong>5a.1<\/strong> Das Angebot \u201eKo-Kreation \u2013 Kraftsymbol\/SeelenEssenz Symbol\u201c setzt sich aus zwei inhaltlich und konzeptuell zusammengeh\u00f6renden Teilen zusammen:<br>\u2013 dem Coaching-Workshop zur Kl\u00e4rung von Mission, Potenzialen und Zielen (Rechnungslegung durch Coach Sabine Kn\u00f6rle),<br>\u2013 sowie der darauffolgenden Entwicklung eines individuellen Logos und Basis-Erscheinungsbildes (Rechnungslegung durch die Grafikerin).<\/p>\n<p><strong>5a.2<\/strong> Trotz getrennter Rechnungslegung handelt es sich bei beiden Teilen um ein <strong>einheitliches Gesamtkonzept<\/strong>, das ausschlie\u00dflich gemeinsam buchbar ist. Die Leistungen bauen inhaltlich unmittelbar aufeinander auf.<br><strong>Neu:<\/strong> Sollte eine Kundin das Coaching-Programm zur Lebensaufgabe bei Frau Sabine Kn\u00f6rle bereits absolviert haben oder aktuell daran teilnehmen, ist es m\u00f6glich, das Logo und Basis-Erscheinungsbild <strong>zus\u00e4tzlich<\/strong> zu buchen.<\/p>\n<p><strong>5a.3<\/strong> Mit Auftragserteilung erkl\u00e4rt sich der Kunde ausdr\u00fccklich damit einverstanden, dass nach Beginn des Coaching-Workshops ein R\u00fccktritt vom Gesamtangebot ausgeschlossen ist. Eine Teilk\u00fcndigung oder Stornierung einzelner Bestandteile ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>5a.4<\/strong> Bei vorzeitigem Abbruch des Prozesses durch den Kunden bleibt die volle Verg\u00fctung f\u00fcr beide Teile geschuldet. Eine R\u00fcckerstattung bereits bezahlter Leistungen ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>5a.5<\/strong> Die Grafikerin \u00fcbernimmt f\u00fcr die <strong>gestalterische Umsetzung und finale Verantwortung<\/strong> des Logos und Basis-Erscheinungsbildes die alleinige Verantwortung. Der Coach ist nicht Vertragspartei und haftet nicht f\u00fcr die Gestaltung.<\/p>\n<p><strong>6. Termine<\/strong><\/p>\n<p>6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbart, nur als ann\u00e4hernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Grafikerin schriftlich zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>6.2 Verz\u00f6gert sich die Lieferung\/Leistung der Grafikerin aus Gr\u00fcnden, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse h\u00f6herer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen f\u00fcr die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verl\u00e4ngern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verz\u00f6gerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Grafikerin berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>6.3 Befindet sich die Grafikerin in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zur\u00fccktreten, nachdem er der Grafikerin schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzanspr\u00fcche des Kunden wegen Nichterf\u00fcllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p><strong>7. Vorzeitige Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p>7.1 Die Grafikerin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gr\u00fcnden mit sofortiger Wirkung aufzul\u00f6sen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn<\/p>\n<p>a) die Ausf\u00fchrung der Leistung aus Gr\u00fcnden, die der Kunde zu vertreten hat, unm\u00f6glich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verz\u00f6gert wird;<\/p>\n<p>b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines f\u00e4llig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p>c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonit\u00e4t des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Grafikerin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Grafikerin eine taugliche Sicherheit leistet;<\/p>\n<p>7.2 Ein R\u00fccktritt oder eine vorzeitige Vertragsaufl\u00f6sung durch den Kunden ist \u2013 vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen \u2013 ausgeschlossen. Der Kunde anerkennt, dass es sich bei den Leistungen der Grafikerin um individuell erstellte Werke handelt, deren Ausf\u00fchrung nach Vertragsbeginn begonnen wird, womit ein vorzeitiger R\u00fccktritt nicht zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n<p><strong>8. Honorar<\/strong><\/p>\n<p>8.1 Das gesamte Honorar ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, vorab und in voller H\u00f6he zur Zahlung f\u00e4llig. Die Grafikerin ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorsch\u00fcsse oder Teilzahlungen zu verlangen.<\/p>\n<p>8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuz\u00fcglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher H\u00f6he. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Grafikerin f\u00fcr die erbrachten Leistungen und die \u00dcberlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der markt\u00fcblichen H\u00f6he.<\/p>\n<p>8.3 Alle Leistungen der Grafikerin, die nicht ausdr\u00fccklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Grafikerin erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.<\/p>\n<p>8.4 Kostenvoranschl\u00e4ge der Grafikerin sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tats\u00e4chlichen Kosten die von der Grafikerin schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % \u00fcbersteigen, wird die Grafikerin den Kunden auf die h\u00f6heren Kosten hinweisen. Die Kosten\u00fcberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kosteng\u00fcnstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kosten\u00fcberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verst\u00e4ndigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlags\u00fcberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.<\/p>\n<p>8.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Grafikerin \u2013 unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese \u2013 einseitig \u00e4ndert oder abbricht, hat er der Grafikerin die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu verg\u00fcten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrl\u00e4ssige oder vors\u00e4tzliche Pflichtverletzung der Grafikerin begr\u00fcndet ist, hat der Kunde der Grafikerin dar\u00fcber hinaus das gesamte f\u00fcr diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsverg\u00fctung des \u00a7 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Grafikerin bez\u00fcglich allf\u00e4lliger Anspr\u00fcche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Grafikerin, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgef\u00fchrte Konzepte, Entw\u00fcrfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverz\u00fcglich der Grafikerin zur\u00fcckzustellen.<\/p>\n<p><strong>9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch f\u00fcr die Weiterverrechnung s\u00e4mtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Grafikerin gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Entgelts einschlie\u00dflich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Grafikerin.<\/p>\n<p>9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der f\u00fcr Unternehmergesch\u00e4fte geltenden H\u00f6he. Weiters verpflichtet sich der Kunde f\u00fcr den Fall des Zahlungsverzugs, der Grafikerin die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in markt\u00fcblicher H\u00f6he von derzeit zumindest \u20ac 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Grafikerin s\u00e4mtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Vertr\u00e4ge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort f\u00e4llig stellen.<\/p>\n<p>9.4 Weiters ist die Grafikerin nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zur\u00fcckbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so beh\u00e4lt sich die Grafikerin f\u00fcr den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbetr\u00e4gen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).<\/p>\n<p>9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Grafikerin aufzurechnen, au\u00dfer die Forderung des Kunden wurde von der Grafikerin schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.<\/p>\n<p><strong>10. Eigentumsrecht und Urheberrecht<\/strong><\/p>\n<p>10.1 Alle Leistungen der Grafikerin, einschlie\u00dflich jener aus Pr\u00e4sentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentw\u00fcrfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkst\u00fccke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Grafikerin und k\u00f6nnen von der Grafikerin jederzeit \u2013 insbesondere bei Beendigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses \u2013 zur\u00fcckverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung f\u00fcr den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Grafikerin jedoch ausschlie\u00dflich in \u00d6sterreich und Deutschland nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollst\u00e4ndige Bezahlung der von der Grafikerin daf\u00fcr in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Grafikerin, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<p>10.2 \u00c4nderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Grafikerin, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch f\u00fcr diesen t\u00e4tige Dritte, sind nur mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung der Grafikerin und \u2013 soweit die Leistungen urheberrechtlich gesch\u00fctzt sind \u2013 des Urhebers zul\u00e4ssig. Die Herausgabe aller sogen. \u201eoffenen Dateien\u201c wird damit ausdr\u00fccklich nicht Vertragsbestandteil. Die Grafikerin ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch f\u00fcr \u201eelektronische Arbeiten\u201c hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.<\/p>\n<p>10.3 F\u00fcr die Nutzung von Leistungen der Grafikerin, die \u00fcber den urspr\u00fcnglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich gesch\u00fctzt ist \u2013 die Zustimmung der Grafikerin erforderlich. Daf\u00fcr steht der Grafikerin und dem Urheber eine gesonderte angemessene Verg\u00fctung zu.<\/p>\n<p>10.4 F\u00fcr die Nutzung von Leistungen der Grafikerin bzw. von Werbemitteln, f\u00fcr die die Grafikerin konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabh\u00e4ngig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich gesch\u00fctzt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Grafikerin notwendig.<\/p>\n<p>10.5 F\u00fcr Nutzungen gem\u00e4\u00df Abs 4. steht der Grafikerin im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturverg\u00fctung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die H\u00e4lfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Verg\u00fctung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturverg\u00fctung mehr zu zahlen.<\/p>\n<p>10.6 Der Kunde haftet der Grafikerin f\u00fcr jede widerrechtliche Nutzung in doppelter H\u00f6he des f\u00fcr diese Nutzung angemessenen Honorars.<\/p>\n<p><strong>11. Kennzeichnung<\/strong><\/p>\n<p>11.1 Die Grafikerin ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbema\u00dfnahmen auf die Grafikerin und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden daf\u00fcr ein Entgeltanspruch zusteht.<\/p>\n<p>11.2 Die Grafikerin ist vorbehaltlich des jederzeit m\u00f6glichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbetr\u00e4gern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Gesch\u00e4ftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).<\/p>\n<p><strong>12. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n<p>12.1 Der Kunde hat allf\u00e4llige M\u00e4ngel unverz\u00fcglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung\/Leistung durch die Grafikerin, verdeckte M\u00e4ngel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allf\u00e4llige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzanspr\u00fcchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von M\u00e4ngeln ausgeschlossen.<\/p>\n<p>12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger M\u00e4ngelr\u00fcge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung\/Leistung durch die Grafikerin zu. Die Grafikerin wird die M\u00e4ngel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Grafikerin alle zur Untersuchung und M\u00e4ngelbehebung erforderlichen Ma\u00dfnahmen erm\u00f6glicht. Die Grafikerin ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unm\u00f6glich oder f\u00fcr die Agentur mit einem unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die \u00dcbermittlung der mangelhaften (k\u00f6rperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die \u00dcberpr\u00fcfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zul\u00e4ssigkeit durchzuf\u00fchren. Die Grafikerin ist nur zu einer Grobpr\u00fcfung der rechtlichen Zul\u00e4ssigkeit verpflichtet. Die Grafikerin haftet im Falle leichter Fahrl\u00e4ssigkeit oder nach Erf\u00fcllung einer allf\u00e4lligen Warnpflicht gegen\u00fcber dem Kunden nicht f\u00fcr die rechtliche Zul\u00e4ssigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.<\/p>\n<p>12.4 Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt sechs Monate ab Lieferung\/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bem\u00e4ngelungen zur\u00fcckzuhalten. Die Vermutungsregelung des \u00a7 924 AGBG wird ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>13. Haftung und Produkthaftung<\/strong><\/p>\n<p>13.1 In F\u00e4llen leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ist eine Haftung der Grafikerin und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen (\u201eLeute\u201c) f\u00fcr Sach- oder Verm\u00f6genssch\u00e4den des Kunden ausgeschlossen, gleichg\u00fcltig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Sch\u00e4den, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgesch\u00e4den, Sch\u00e4den wegen Verzugs, Unm\u00f6glichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollst\u00e4ndiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrl\u00e4ssigkeit hat der Gesch\u00e4digte zu beweisen. Soweit die Haftung der Grafikerin ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung ihrer \u201eLeute\u201c.<\/p>\n<p>13.2 Jegliche Haftung der Grafikerin f\u00fcr Anspr\u00fcche, die auf Grund der von der Grafikerin erbrachten Leistung (z.B. Werbema\u00dfnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen, wenn die Grafikerin ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche f\u00fcr sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrl\u00e4ssigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Grafikerin nicht f\u00fcr Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsver\u00f6ffentlichungen sowie f\u00fcr allf\u00e4llige Schadenersatzforderungen oder sonstige Anspr\u00fcche Dritter; der Kunde hat die Grafikerin diesbez\u00fcglich schad- und klaglos zu halten.<\/p>\n<p>13.3 Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Grafikerin. Schadenersatzanspr\u00fcche sind der H\u00f6he nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.<\/p>\n<p>14. Anzuwendendes Recht<\/p>\n<p>Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Anspr\u00fcche zwischen der Grafikerin und dem Kunden unterliegen dem \u00f6sterreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.<\/p>\n<p><strong>15. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>15.1 Erf\u00fcllungsort ist der Sitz der Grafikerin. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden \u00fcber, sobald die Grafikerin die Ware dem von ihr gew\u00e4hlten Bef\u00f6rderungsunternehmen \u00fcbergeben hat.<\/p>\n<p>15.2 Als Gerichtsstand f\u00fcr alle sich zwischen der Grafikerin und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverh\u00e4ltnis wird das f\u00fcr den Sitz der Grafikerin sachlich zust\u00e4ndige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Grafikerin berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.<\/p>\n<p>15.3 Soweit in diesem Vertrag auf nat\u00fcrliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in m\u00e4nnlicher Form angef\u00fchrt sind, beziehen sie sich auf Frauen und M\u00e4nner in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte nat\u00fcrliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.<\/p>\n<p>12\/2025<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGENder Nina Dorothea H\u00e4u\u00dfle (Grafik in Ko-Kreation), Herrengutgasse 1, 6923 Lauterach 1. 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